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Wenn Sie unser Programm überzeugen konnte und Sie sich entschlossen haben, Mitglied der Sächsischen Volkspartei zu werden, dann können Sie sich den Aufnahmeantrag gleich hier ausdrucken. Das Antragsformular öffnet als PDF-Datei. Zum Lesen brauchen Sie den Adobe Reader, der auf den meisten Computern vorhanden ist.
(Falls nicht, können Sie sich das Programm hier kostenlos auf Ihren Rechner laden.)
Aufnahmeantrag für die Sächsische Volkspartei
Bitte senden Sie den Antrag an die SVP in Meißen. Sie können das Formular in einem normalen Fensterumschlag versenden, die Adresse ist bereits eingetragen. Bitte legen Sie dem Antrag ein aktuelles Passbild von Ihnen bei. Dieses Bild brauchen wir für Ihren Mitgliedsausweis. Sie erhalten es also zurück, wenn wir Ihnen dieses Dokument ausgestellt haben.
Die SVP versichert ausdrücklich, dass Ihre Daten entsprechend den strengen, gesetzlichen Bestimmungen behandelt werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt keinesfalls!
Sollten Unklarheiten bestehen oder wenn Sie Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: Bürgerbüro Meißen: 0 35 21 / 45 18 16 oder 40 91 12 Seitenbetreuer: 03 72 09 / 70 36 96
Bitte beachten Sie auch nachfolgende Hinweise für die...
Mitgliedschaft in der Sächsischen Volkspartei
- Jeder Deutsche mit gefestigtem Bezug zu Sachsen, der das Programm und die Satzung der Partei anerkennt und das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, kann Mitglied der Partei werden.
(§ 3 des Statuts der Sächsischen Volkspartei)
- Mitglieder der Partei haben das Recht, an Parteiversammlungen und satzungsmäßigen Wahlen teilzunehmen, Wahlvorschläge zu unterbreiten und sich selbst zur Wahl vorschlagen zu lassen.
Darüber hinaus hat jedes Parteimitglied das Recht, Vorschläge in Ergänzung zum Parteiprogramm zu unterbreiten. (§ 10 des Statuts der Sächsischen Volkspartei)
- In der Partei gibt es nur eine Beitragsordnung, für deren Einhaltung der Parteivorstand und der Parteischatzmeister zuständig ist. (§ 39 des Statuts der Sächsischen Volkspartei)
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, der Partei einen Beitrag zu zahlen. Der Parteibeitrag ist als Bringeschuld ohne jede Bedingung zu entrichten. (§ 35 des Statuts der Sächsischen Volkspartei)
- Die Höhe der Parteibeiträge, die einzurichtenden Beitragsgruppen und die Höhe einer Aufnahmegebühr sowie die Zahlungsweise der Beiträge sind in der Beitragsordnung geregelt. Die Beitragsordnung wird vom Parteitag auf Vorschlag des Parteivorstandes beschlossen. Der Parteitag kann das Recht der Verabschiedung der Beitragsordnung auf den Parteivorstand widerruflich übertragen.
(§ 41 des Statuts der Sächsischen Volkspartei)
- Die monatliche Beitragshöhe staffelt sich wie folgt:
Sozialhilfe- und Hartz IV Empfänger = 3,- Euro Mitgliedsbeitrag bis 350,- Euro Nettoeinkommen = 3,- Euro Mitgliedsbeitrag bis 900,- Euro Nettoeinkommen = 6,- Euro Mitgliedsbeitrag ab 900,- Euro Nettoeinkommen = 10,- Euro Mitgliedsbeitrag (§ 6 der Beitragsordnung der Sächsischen Volkspartei)
- Die Aufnahmegebühr in die Partei entspricht der Höhe eines Mitgliedsbeitrages.
(§ 9 der Beitragsordnung der Sächsischen Volkspartei)
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